Patient*inneninformation
- Logopädische Behandlungen sind Versicherungsleistungen und werden von den gesetzlichen Kassen übernommen. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von jeglicher Zuzahlung befreit. Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10 % des Rezeptes bezahlen. Ausgenommen sind Patient*innen, die durch die Krankenkasse von den Zuzahlungen befreit sind.
- Privatpatient*innen schließen mit uns einen Behandlungsvertrag ab und übernehmen die Kosten vorab in vollem Umfang selbst. Die Rechnung kann bei der privaten Kasse eingereicht werden und wird je nach Versicherungsleistung ganz oder teilweise erstattet.
- Neben der Versicherungsleistung durch die Krankenkassen kann bei Kindergartenkindern bis zur Schule auch eine Therapie durch die Frühförderung über eine Komplexleistung erfolgen.
- Vor Beginn der Therapie benötigen wir von unseren Patient*innen eine ärztliche Verordnung.
- Nach der Anmeldung erfolgt ein Diagnostiktermin und ein Gespräch über die geplante Behandlung. Danach erhalten die Patient*innen bei uns Termine; die Behandlung wird immer vom gleichen Therapeuten durchgeführt.
- Wir arbeiten mit allen niedergelassenen Ärzt*innen sowie mit Kliniken und pädagogischen Einrichtungen zusammen.
- Die Praxis ist barrierefrei und somit für alle Patient*innen gut zu erreichen.
- In unserer Praxis ist ein Stillraum vorhanden.
- Wir legen Wert auf einen regelmäßigen Austausch mit Ärzt*innen, Angehörigen und Kontaktpersonen.
- Wir sind darauf bedacht, uns ständig fortzubilden, um so auf dem neuesten Stand in der Diagnostik und Therapie zubleiben.


